Steuertipps zumJahresende 2024
Gewinnfreibetrag und Investitionsfreibetrag: Der Gewinnfreibetrag (GFB) steht allen natürlichen Personen bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro mit 15 Prozent zu. Das entspricht einer Reduktion der steuerlichen BMGL um 4950 Euro. Für den höheren Freibetrag sind entsprechende Investitionen (abnutzbare körperliche Anlagen, Wohnbauanleihen beziehungsweise auch andere Wertpapiere) erforderlich. Der Freibetrag beträgt daher maximal 46.400 Euro. Alternativ …