Die Deckelung der Beitragshöhe durch Beitragsbemessungsgrenzen

Die Deckelung der Beitragshöhe durch Beitragsbemessungsgrenzen


Bei der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um einen wichtigen Rechenposten der Sozialversicherung in Deutschland. Die Bemessungsgrenze kommt bei der Festsetzung der Beiträge zum Einsatz. Sie gibt an, bis zu welchem Einkommen Versicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Es ist deshalb sinnvoll, sie als Grenzwert zu betrachten. Das Einkommen eines Beitragspflichtigen wird nur bis zum Überschreiten des Grenzwertes zur Bemessung der Beiträge herangezogen. Aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt sich damit unmittelbar der höchstmögliche Beitrag eines Versicherten. Die Bemessungsgrenze zur Krankenversicherung liegt bei ca. 4.000 ? im Monat, wobei das Bruttoeinkommen die relevante

bildet.

Hieraus folgt, dass ein Arbeitnehmer mit einem gedachten Einkommen von 10.000 ? brutto im Monat in etwa den gleichen Beitrag zur Versicherung zu zahlen hat wie ein weiterer Arbeitnehmer, dessen Gehalt 6.000 ? brutto beträgt. Denn bei beiden wird das Einkommen nur bis zum Grenzwert von 4.000 ? zur Bemessung der Beiträge herangezogen.

Young asian doctor smiling with the pen and looking the camera, others blurred behind over white background
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Die Bemessungsgrenze ist auch für die private Versicherung von Relevanz

Die Beitragsbemessungsgrenze ist allerdings nicht nur für die gesetzliche Krankenversicherung von Relevanz. Auch für die private Krankenversicherung (PKV) spielt sie eine Rolle. Denn aus dem Grenzwert ergeben sich sowohl die Höchstbeiträge der Basistarife als auch der Zuschuss des Arbeitgebers. Schliefllich übernimmt auch bei der PKV der Arbeitgeber einen Teil der anfallenden Versicherungskosten. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem Arbeitgeberanteil, der beim Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung vom Arbeitgeber zu zahlen wäre. Das entspricht etwa 7,3 %. Die genaue Berechnung des Beitrags sowie weitere Informationen über die gesetzliche und die private Krankenversicherung können Sie auf kvzentrale.com einsehen.

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