Winterreifenpflicht – Was Sie wissen sollten

Jedes Jahr die gleichen Diskussionen in Österreich. Wann beginnt und endet die Winterreifenpflicht?

Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April (seit 1.1.2008) mit dem ausdrücklichen Zusatz „bei winterlichen Verhältnissen“. Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen auch Schneeketten verwendet werden.

Vorsicht: Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Sinken der Temperatur zu Glatteis führen. In diesem Fall gilt die Winterreifenpflicht!

Was besagt die Winterreifen-Pflicht?

Lenker von PKW, Kombikraftwagen oder LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg (3,5 t) dürfen im angeführten Fall ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Schneeketten allerdings nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.

Welche Geldstrafen werden bei Verstößen verhängt?

Verstöße gegen die Vorschrift werden bestraft. Einfache Verstöße werden mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von EUR 35 geahndet. Liegt der Tatbestand einer Gefährdung vor, können in einem Verwaltungsstrafverfahren bis zu EUR 5000 verhängt werden. Die Exekutive bekommt auch die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug abstellen zu lassen

Welche Reifen gelten als Winterreifen?

Reifen gelten für den Gesetzgeber bzw. die Exekutive nur dann als Winterausrüstung, wenn in der Seitenwand eine Gravur mit der Aufschrift „M+S“ (gleichwertige, alternative Bezeichnungen sind: „MS“, „M.S.“, „M/S“, „M&S“ oder „M-S“) vorhanden ist UND die Profiltiefe über die gesamte Reifenbreite mehr als 4 mm (bei Diagonalreifen 5 mm) beträgt. Das gilt auch für Ganzjahresreifen und Spikereifen.

Eine Kennzeichnung von Winterreifen ausschließlich mit einem Schneeflocken- bzw. Schneekristall-Symbol ist in Österreich NICHT als Winterreifen-Kennzeichnung anerkannt.

Entscheidend für die Erfüllung der Winterreifen-Pflicht im österreichischen Bundesgebiet ist daher die M+S Kennzeichnung.

Was zahlt die Versicherung wem? Kann die Versicherung eine Zahlung ablehnen?

Wird vom Lenker eines vorschriftswidrig nicht mit Winterreifen ausgerüsteten Pkw ein Schaden verursacht, muss dessen Haftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden ersetzen. Nach der bisherigen Rechtsprechung der Gerichte kann die Versicherung vom Lenker des sommerbereiften Pkw keine Rückzahlung verlangen. Zur neuen Rechtslage (witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht) liegen allerdings noch keine Urteile vor.

Die Kaskoversicherung kann freilich dem Lenker des sommerbereiften Pkw eine Zahlung wegen „grober Fahrlässigkeit“ ablehnen, wenn weitere Umstände (zum Beispiel überhöhte Geschwindigkeit, Mit-dem-Handy-Telefonieren) hinzugekommen sind.